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Beitragsnachweis
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Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) einen Beitragsnachweis für den G - GesamtsozialversicherungsbeitragGesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also bereits um 0.00 Uhr) des zweiten Arbeitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen (F - Fälligkeit der BeiträgeFälligkeit der Beiträge); dabei sind die Beiträge nach B - BeitragsgruppenBeitragsgruppen getrennt aufzuführen. Wird der Beitragsnachweis nicht termingerecht eingereicht, kann die Einzugsstelle den GSV-Beitrag schätzen.

Nachweistage 2024

Monat

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Tag

25.

23.

22.

24.

24.* / 27.

24.

Monat

Juli

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

Tag

25.

26.

24.

24.** / 25.

25.

19.

* Gilt für Bundesländer, in denen der 30. Mai (Fronleichnam) ein gesetzlicher Feiertag ist.

** Gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist.

Die Beitragsnachweis-Datensätze dürfen nur per Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Abrechnungsprogramme oder maschineller Ausfüllhilfen übermittelt werden (siehe auch S - SV-MeldeportalSV-Meldeportal).

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