Arbeitnehmer der nachfolgenden Gewerbe sind dazu verpflichtet, amtliche Personaldokumente wie den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen:
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einmalig und nachweislich ihre Arbeitnehmer schriftlich über ihre Mitführungspflicht zu informieren.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber aus den genannten Gewerben bei Neuaufnahme einer Beschäftigung eine Sofortmeldung (Meldevorschriften) an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu übermitteln.
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung