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Zuzahlungen
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Zuzahlungen

Leistungen

Zuzahlung

Arznei- und Verbandmittel

10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Fahrkosten

10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Haushaltshilfe

10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Häusliche Krankenpflege

10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung*

Heilmittel

10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung

Hilfsmittel

10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation

10,00 Euro täglich**

Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen

10,00 Euro kalendertäglich bzw. 10,00 Euro je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen)

Zahnersatz

Siehe auch Z - ZahnersatzZahnersatz

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

10 % der Kosten, höchstens 10,00 Euro für den gesamten Monatsbedarf

* maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme

** maximal für 28 Kalendertage

Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und gras. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.

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