Hilfen bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung können notwendig sein,
Leistungen zur Teilhabe ermöglichen es behinderten Menschen, sich einen Platz in der Gemeinschaft – insbesondere im Arbeitsleben – zu sichern, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Folgende Hilfen kommen in Betracht:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.
Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf die Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll bestehende Beschwerden lindern und zudem aufzeigen, wie der Alltag auch mit verbleibenden Einschränkungen selbstständig gemeistert werden kann.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere:
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Hierzu zählen z. B.:
Finanzielle Leistungen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Versicherte während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, in der Regel entweder Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Darüber hinaus leistet die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.
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