SV-Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W Z
Sterbegeld bei Arbeits- und Wegeunfällen
Zur Druckansicht (öffnet neues Fenster)

Sterbegeld bei Arbeits- und Wegeunfällen

Beim Tode eines Arbeitnehmers aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie einer anerkannten Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII). Das Sterbegeld beträgt 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden jährlichen Bezugsgröße (2024: 1/7 = 6.060,00 Euro West; 5.940,00 Euro Ost).

Ist der Tod an einem anderen Ort (also nicht am Ort der ständigen Familienwohnung) eingetreten, können grundsätzlich auch die Überführungskosten zum Bestattungsort erstattet werden.

Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt
Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung