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Verpflegungsmehraufwendungen
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Verpflegungsmehraufwendungen

Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:

Dauer der Abwesenheit

Pauschbetrag

Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden

14,00 Euro

24 Stunden

28,00 Euro

An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt

Jeweils 14,00 Euro

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung