Fahrten zur ambulanten Behandlung sind vorab durch die Krankenkasse zu genehmigen; darüber hinaus dürfen diese nur in ganz besonderen medizinischen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Genehmigung der Krankenkasse für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gilt als erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Weiterhin werden von der Krankenkasse Fahrkosten übernommen:
Bei allen Fahrten beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Eigenbeteiligung ist auch von Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Fahrkosten zur medizinischen Rehabilitation sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Siehe auch Belastungsgrenze
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
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