BAföG-Geförderte sollen künftig deutlich mehr Geld erhalten. Neben einer höheren finanziellen staatlichen Unterstützung sollen auch mehr junge Menschen erreicht werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur BAföG-Reform vor, so eine aktuelle Pressemitteilung der Bundesregierung.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) regelt seit über 40 Jahren die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Die Gesamtausgaben des Bundes für diese Leistung betragen inzwischen fast 2,9 Milliarden Euro jährlich.
Damit das BAföG auch weiterhin seine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung beibehält, sieht die Bundesregierung allerdings Handlungsbedarf. Insbesondere muss die Leistung den aktuellen Entwicklungen des Preisniveaus, unter anderem auch auf dem Wohnungsmarkt, angepasst werden.
Aufgrund der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den vergangenen Jahren ist zudem die Zahl der Geförderten zurückgegangen. Mit der Reform möchte die Bundesregierung bis 2021 eine Trendumkehr erreichen und den Kreis der BAföG-Berechtigten wieder erhöhen. Insgesamt sind dafür in dieser Wahlperiode 1,233 Milliarden Euro vorgesehen.
Die wichtigsten geplanten Ă„nderungen
Die bedarfsgerechte Anpassung des BAföG an aktuelle Entwicklungen erfordert zunächst eine erhebliche Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge:
BAföG-Darlehen leichter zurückzahlen
Zudem sollen die Rückzahlungskonditionen für Studierende angepasst und sozial gerechter ausgestaltet werden. Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte der erhaltenen Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden muss. Nun sollen unter anderem jene, die ihr anteiliges Darlehen "trotz allen Bemühens" auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konnten, von ihrer Restschuld befreit werden.
Damit soll stärker als bisher die Angst vor der Verschuldung genommen werden. Diese stellt für einige, die auf staatliche Förderung angewiesen sind, ein nicht zu unterschätzendes Hindernis zur Aufnahme eines Studiums dar.
Die geplanten Änderungen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages – zum Schuljahres- und Wintersemesterbeginn 2019 in Kraft treten.
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