Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung.
Zuständiger Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; ihre Aufgaben sind u. a.:
Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Auch für arbeitsunfähige Arbeitnehmer werden Beiträge aus Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) gezahlt, wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung