Debeka BKK - Arbeitgebernews
19.03.2024
Service für Arbeitgeber: Personalfragebogen für Minijobber

Zu Beginn einer Beschäftigung müssen Unternehmen für die Sozialversicherung beurteilen, was für eine Art der Beschäftigung vorliegt. Ein Personalfragebogen der Minijob-Zentrale hilft dabei, alle relevanten Informationen der Beschäftigten zu erfragen.

Wozu dient der Personalfragebogen?

Es gibt unterschiedliche Arten von Beschäftigungen. Bereits vor Aufnahme einer Beschäftigung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen, ob zum Beispiel ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Bei einem Minijob ist nicht nur der Verdienst maßgebend. Wichtig sind unter anderem auch persönliche Daten und Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Für kurzfristige Minijobs können Vorbeschäftigungszeiten entscheidend sein.

Der Personalfragebogen ist hierbei eine Hilfe für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Damit können sie alle für die Beurteilung erforderlichen Angaben vor Beginn der Tätigkeit abfragen.

Was sollte im Personalfragebogen enthalten sein?

Folgende Informationen sind im Personalfragebogen üblicherweise enthalten:

  • Personenbezogene Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer und Steuer-ID),
  • Status der oder des Beschäftigten bei Beginn der Beschäftigung (z. B. Student),
  • Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Angaben zu weiteren Beschäftigungen,
  • Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Die Fragen im Personalfragebogen können variieren. Sie richten sich danach, welche Informationen für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber relevant sind. Grundsätzlich dürfen im Personalfragebogen nur Fragen gestellt werden, die für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Bedeutung sind.

Wann ist der Personalfragebogen auszufüllen?

Den Personalfragebogen füllen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beginn einer Beschäftigung aus. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber prüfen, ob alle Angaben vollständig sind und beurteilen anhand der Angaben, ob ein Minijob möglich ist.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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