Am 01.03.2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuerungen sollen es Menschen aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Hierüber informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.
Mehr Menschen aus Drittstaaten, d.h. Ländern außerhalb der EU, können in Deutschland arbeiten, ohne die ausländische Berufsqualifikation hier anerkennen lassen zu müssen. Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und ein im Herkunftsland anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Besonders Handwerksbetriebe und Mittelständler profitieren davon. Um Lohndumping zu verhindern, sind Mindestgehälter oder eine Tarifbindung des Arbeitsgebers vorgesehen.
Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gilt seit 01.03.2024 zudem:
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