Debeka BKK - Arbeitgebernews
22.01.2024
Künstlersozialabgabe: Meldungen für 2023 stehen an

Unternehmen sind dieser Tage aufgefordert, die abgabepflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Dazu gibt es ein spezielles Online-Verfahren. Auf diese Abgabepflicht und Details dazu weist die KSK auf ihrer Webseite hin.

Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31.03.2024 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2023 Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbstständig Tätige gezahlt haben. Dazu hat die KSK allen meldepflichtigen Unternehmen einen entsprechenden Bogen auf dem Postweg übermittelt. Es ist aber auch möglich, sich diesen auf der Webseite der KSK herunterzuladen und ausgefüllt auf dem Postweg zurückzuschicken.

Allerdings, und darauf weist die KSK insbesondere hin, sollte die Meldung vorrangig online abgegeben werden. Eine Übersendung des Meldebogens per Post oder E-Mail ist dann nicht erforderlich. Beim Online-Verfahren werden die Daten automatisch übernommen, vorgeprüft und schneller verarbeitet. Zur Nutzung haben die Unternehmen zusammen mit dem Meldebogen ein Hinweisschreiben mit einem Authentifizierungscode erhalten. Nur mit diesem Code und der Abgabenummer kann man die Online-Meldung sicher über das Internet-Portal der KSK abgeben. Die Online-Meldung kann nur einmal pro Jahr genutzt werden. Nach erfolgreichem Absenden ist sie insoweit gesperrt. Hat jemand den Code nicht, so muss er auf das Verfahren per Meldebogen zurückgreifen. Ein erneutes Generieren ist im jeweiligen Jahr nicht vorgesehen.

Egal, ob elektronische Meldung oder klassischer Meldebogen, die Abrechnung der Künstlersozialabgabe erfolgt wie gewohnt mit einem Bescheid, der den Unternehmen per Post zugestellt wird. Übrigens: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.

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