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28.12.2023
Gesundheit: Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14.12.2023, diverse Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Die verabschiedeten Neuerungen zielen darauf ab, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und für die Forschung besser nutzbar zu machen.

Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit sehr verhalten genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die freiwillige digitale Anwendung nicht nutzen möchte, muss widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll schon 2024 verbindlich werden.

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.

Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

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