Debeka BKK - Arbeitgebernews
12.12.2023
Verpflegungsmehraufwand: Anhebung der Pauschalen für Auswärtstätigkeiten verzögert sich

Am 17.11.2023 hat der Bundestag das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Wachstumschancengesetz verabschiedet. In dem Gesetzentwurf ist nun eine weitere Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ab 01.01.2024 enthalten. Aktuell befindet sich der Gesetzenwurf im Vermittlungsausschuss. Von einem pünktlichen Inkraftreten zum Jahreswechsel ist daher nicht mehr auszugehen.

Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen sollen nun für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28,00 Euro auf 32,00 Euro angehoben werden (zunächst war nur eine Erhöhung auf 30,00 Euro vorgesehen).

Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen sollen für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14,00 Euro auf 16,00 Euro angehoben werden (ursprünglich war eine Erhöhung auf 15,00 Euro vorgesehen).

Auch die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, sollen nun von 14,00 Euro auf 16,00 Euro angehoben werden (auch hier war zunächst nur eine Erhöhung auf 15,00 Euro vorgesehen).

Wie geht es weiter?

Am 24.11.2023 haben die Länder das Gesetzesvorhaben zur grundlegenden Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Aber: Nach heutigem Stand wird der Vermittlungsausschuss in diesem Jahr nicht mehr tagen. Gleichzeitig soll ein Großteil der Neuerungen des Wachstumschancengesetzes bereits ab dem Jahreswechsel gelten. Daher ist bei einer Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes in 2024 davon auszugehen, dass die betroffenen Neureglungen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten werden.

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