Mit dem heute in Kraft getretenen Dritten Corona-Steuerhilfegesetz werden zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage werden verschiedene steuerlichen Maßnahmen verlängert bzw. umgesetzt.
Nach den ersten beiden Corona-Steuerhilfegesetzen des Jahres 2020 ist das jetzt in Kraft getretene Gesetz bereits das dritte Gesetz, das Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen soll - u. a. mit folgenden Maßnahmen:
Der Bundesrat hatte dem Gesetz bereits am 05.03.2021 zugestimmt. Nachdem es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist es am heutigen 18.03.2021 in Kraft getreten.
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt