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Beitragsbemessungsgrenzen
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Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) geben den Wert an, bis zu dem aus den beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen fällig werden. Einnahmen über den Beitragsbemessungsgrenzen sind beitragsfrei.

BBG der Kranken- und Pflegeversicherung 2024

West

Ost

monatlich

5.175,00 Euro

5.175,00 Euro

kalendertäglich

172,50 Euro

172,50 Euro

BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2024

monatlich

7.550,00 Euro

7.450,00 Euro

kalendertäglich

251,67 Euro

248,33 Euro

Siehe auch W - Werte der SozialversicherungWerte der Sozialversicherung

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