Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) geben den Wert an, bis zu dem aus den beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen fällig werden. Einnahmen über den Beitragsbemessungsgrenzen sind beitragsfrei.
BBG der Kranken- und Pflegeversicherung 2024
West | Ost | |
monatlich | 5.175,00 Euro | 5.175,00 Euro |
kalendertäglich | 172,50 Euro | 172,50 Euro |
BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2024
monatlich | 7.550,00 Euro | 7.450,00 Euro |
kalendertäglich | 251,67 Euro | 248,33 Euro |
Siehe auch Werte der Sozialversicherung
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