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Härtefälle
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Härtefälle

Der sog. Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum Z - ZahnersatzZahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für die anderen Leistungsarten nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Andere Versicherte leisten Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen B - BelastungsgrenzeBelastungsgrenze.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung