04.01.2023
Monatlich mehr Netto: Lohnsteuer-Freibeträge für 2023 beantragen

Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigen lassen möchte, sollte bis Ende Januar bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Beschäftigte früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen. Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich so das monatliche Nettoeinkommen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung geringer ausfällt.

Bei allen Anträgen die bis zum 31.01.2023 eingehen, kann die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Wird der Antrag danach gestellt, kann die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden.

Beschäftigte können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. So muss man nicht mehr jedes Jahr aktiv werden. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

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