Um die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Lage abzuschwächen, hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichtert. Nachdem die entsprechenden Regelungen zum 31.12.2022 auslaufen sollten, hat die Bundesregierung diese nun bis zum 30.06.2023 verlängert.
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrecht erhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Auch Verleiher sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten.
Konkret gemeint ist damit, dass
Bezugsdauer
Kurzarbeitergeld wird für bis zu zwölf Monate gezahlt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
© inside partner, Legden 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt