08.11.2022
Freibeträge, Steuerstufen und Kindergeld: Ggf. weitere Anpassungen für 2023 und 2024

Steigende Preise und vielerorts steigende Löhne. Die Kehrseite der Lohnsteigerung sind unverhältnismäßig höhere Steuern auf die Arbeitseinkommen. Daher plant die Bundesregierung, Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten. Durch den Anfang November veröffentlichten Existenzminimumbericht kommt es möglicherweise zu weiteren Anpassungen bei den Freibeträgen, beim Kindergeld und bei den Steuerstufen.

Grundfreibetrag und Steuerstufen

Nachdem der steuerliche Grundfreibetrag von 10.347,00 Euro in 2022 zunächst auf 10.632,00 Euro in 2023 und auf 10.932,00 in 2024 angehoben werden sollte, befinden sich nun folgende Freibeträge bzw. Steuerstufen in der Abstimmung:

Steuersatz 14 %

2022: ab 10.348,00 Euro

2023: ab 10.909,00 Euro

2024: ab 11.605,00 Euro

Steuersatz 42 %

2022: ab 58.597,00 Euro

2023: ab 62.827,00 Euro

2024: ab 66.779,00 Euro

Steuersatz 45 % (unverändert)

2022: ab 277.826,00 Euro

2023: ab 277.826,00 Euro

2024: ab 277.826,00 Euro

Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag soll weiter angehoben werden. Aktuell befinden sich folgende Werte in der parlamentarischen Abstimmung (einschließlich Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).

2022: 8.548,00 Euro

2023: 8.952,00 Euro

2024: 9.312,00 Euro

Kindergeld

Nicht nur der Kinderfreibetrag, auch das Kindergeld soll weiter angehoben werden als ursprünglich vorgesehen. Während bislang eine Anhebung für das erste bis dritte Kind auf 237,00 Euro geplant war, soll das Kindergeld nun zum Jahreswechsel auf 250,00 Euro angehoben werden.

Damit wäre das Kindergeld für das erste bis dritte Kind ab dem 01.01.2023 genauso hoch wie bislang erst ab dem vierten Kind.

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