23.08.2022
Künstlersozialabgabe: Anstieg auf 5,0 Prozent geplant

Kunstverwerter müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen. Die Künstlersozialabgabe soll auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich auf den Weg gebracht hat.

Lag die Künstlersozialabgabe seit dem Jahr 2018 stabil bei 4,2 Prozent, soll nun eine Anhebung um 0,8 Prozentpunkte erfolgen. Grundlage dieses Vorhabens sind Schätzungen des Bedarfs der Künstlersozialkasse. Dieser berechnet sich zum Beispiel aus den für die Versicherten an die Deutsche Rentenversicherung sowie an die Kranken- und Pflegekassen zu entrichtenden Beiträgen. Berücksichtigt wird dabei für das Jahr 2023 ein ergänzender Stabilisierungszuschuss in Höhe von rund 59 Millionen Euro. Durch diesen werden die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert.

Die Künstlersozialabgabe ist neben den Beitragsanteilen der selbstständigen Künstler und Publizisten sowie dem Bundeszuschuss eine von drei Säulen zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Grundsätzlich abgabepflichtig sind Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Zum Verordnungsentwurf

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