Mit dem heute in Kraft getretenen Dritten Corona-Steuerhilfegesetz werden zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage werden verschiedene steuerlichen Maßnahmen verlängert bzw. umgesetzt.
Nach den ersten beiden Corona-Steuerhilfegesetzen des Jahres 2020 ist das jetzt in Kraft getretene Gesetz bereits das dritte Gesetz, das Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen soll - u. a. mit folgenden Maßnahmen:
Der Bundesrat hatte dem Gesetz bereits am 05.03.2021 zugestimmt. Nachdem es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist es am heutigen 18.03.2021 in Kraft getreten.
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