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Stand: 01.07.2023

*Seit dem 01.07.2023 liegt der Pflegeversicherungsbeitrag für Mitglieder mit einem Kind (unabhängig von dessen Alter) bei 3,4 %. Vom 2. bis zum 5. Kind wird der vom Mitglied zu tragende Beitragsanteil bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres gilt ein Beitragssatz von 4,0 %. Der hier enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 Prozent ist von ihnen allein zu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, entfällt der Beitragszuschlag. Eine weitere Ausnahme von der paritätischen Finanzierung der Pflegeversicherung gibt es im Bundesland Sachsen. Hier tragen die Arbeitnehmer einen Beitrag in Höhe von 1,0 Prozent allein. Der verbleibende Teil (mit Ausnahme des Zuschlags für Kinderlose) wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

**Im Rahmen einer Übergangsregelung bleiben Midijobber, die über den 30.09.2022 hinaus beschäftigt waren und zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro verdienen, unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig. Diese Bestandsschutzregelung gilt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; auf Antrag ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Besteht Anspruch auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, fallen keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Die Versicherungspflicht gilt längstens bis 31.12.2023, wenn sich das durchschnittliche Arbeitsentgelt nicht vorher auf mehr als 520,00 Euro erhöht oder der Midijobber die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt.

In der Rentenversicherung gilt die Übergangsregelung ausschließlich für Beschäftigte in Privathaushalten. Alle anderen Arbeitnehmer wurden zum 01.10.2022 als Minijobber rentenversicherungspflichtig. Für den Einzug der Rentenversicherungsbeiträge, der Umlagen U1 und U2 sowie der Insolvenzgeldumlage ist die Minijob-Zentrale zuständig. Zu berücksichtigen sind daher die Umlagesätze U1 und U2 der Minijob-Zentrale.

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