Eine Frühgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht des Kindes trotz unter 2.500 Gramm liegt oder das höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter
Reifezeichen oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.
Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung von acht Wochen auf zwölf Wochen. Hinzu kommt der durch die zu frühe Geburt nicht
in Anspruch genommene Teil der Schutzfrist vor der Entbindung.