Handelt es sich um eine Frühgeburt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Hinzu kommt dann noch der durch die zu frühe Geburt verlorene Fristanteil der Schutzfrist vor der Entbindung.
Mehrlingsgeburt/Behinderung des Kindes
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung.