Debeka BKK - Übergangsbereichsrechner
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Informationen rund um die Gleitzone

Teilmonat

Da in der Praxis "Beschäftigungen" nicht nur für "volle Kalendermonate" ausgeübt werden, können mit dem Rechner auch Beschäftigungen bearbeitet werden, die nur an einigen Tagen eines vollen Kalendermonats bestehen (Teilmonat). Bei einer Berechnung für einen Teilmonat geben Sie bitte die genaue Anzahl der SV-Tage (Sozialversicherungstage) ein.

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SV-Tage

SV-Tage sind die Tage, an denen Beitragspflicht zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung besteht. Ein voller Monat ist immer mit 30 Tagen anzugeben. Bei Teilmonaten sind die tatsächlichen Kalendertage des Monats (nicht die Arbeitstage) anzugeben.

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Arbeitsentgelt (AE)

Für die zu beurteilende Beschäftigung werden Beträge von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro berücksichtigt. Geben Sie Beträge unter 538,01 Euro bzw. über 2.000,00 Euro für einen vollen Kalendermonat ein, geht der Rechner davon aus, dass es sich hierbei um keine Beschäftigung im Übergangsbereich handelt. Dies gilt (anteilig) entsprechend auch für Teilmonate.

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Anwenden der Übergangsregelung

Im Rahmen einer Übergangsregelung blieben Midijobber, die über den 30.09.2022 hinaus beschäftigt waren und zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro verdienten, bis zum 31.12.2023 unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig.

Diese Bestandsschutzregelung galt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; auf Antrag war eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Bestand Anspruch auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, fielen keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Mit dem 31.12.2023 ist die Übergangsregelung und die daraus resultierende besondere Beitragsberechnung ersatzlos entfallen.

In der Rentenversicherung galt die Übergangsregelung ausschließlich für Beschäftigte in Privathaushalten. Alle anderen Arbeitnehmer wurden zum 01.10.2022 als Minijobber rentenversicherungspflichtig. Die Rentenversicherungsbeiträge inkl. der Umlagen waren an die Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) abzuführen.

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Zusatzbeitragssatz KV in Prozent

Krankenkassen erheben einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, wenn ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht gedeckt wird. Dieser Zusatzbeitrag wird seit dem 01.01.2019 vom Versicherten und vom Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.

Anstelle eines individuellen Zusatzbeitragssatzes erheben die Krankenkassen für bestimmte Personenkreise einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser liegt 2024 bei 1,7 % (bis 31.12.2023: 1,6 %) und gilt u.a. für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen sowie Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

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Beschäftigungsort Sachsen

Die Beiträge zur Pflegeversicherung (bis 30.06.2023: 3,05 %; seit 01.07.2023: 3,4 %) werden von den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern in allen Bundesländern außer in Sachsen je zur Hälfte getragen (bis 30.06.2023: 1,525 %; seit 01.07.2023: 1,7 %). Im Bundesland Sachsen tragen die Arbeitnehmer seit dem 01.07.2023 2,2 % (bis 30.06.2023: 2,025 %) und die Arbeitgeber 1,2 % (bis 30.06.2023: 1,025 %) des Beitrags. Dafür blieb den sächsischen Arbeitnehmern der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten, der in den anderen Bundesländern zur Kompensation des Arbeitgeberanteils abgeschafft wurde.

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Kinderlos

Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres gilt seit dem 01.07.2023 ein Beitragssatz von 4,0 % (bis 30.06.2023: 3,4 %). Der hier enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 % (bis 30.06.2023: 0,35 %) ist von ihnen allein zu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, entfällt der Beitragszuschlag.

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Elterneigenschaft

Seit dem 01.07.2023 liegt der Pflegeversicherungsbeitrag für Mitglieder mit einem Kind (unabhängig von dessen Alter) bei 3,4 %. Vom 2. bis zum 5. Kind wird der vom Mitglied zu tragende Beitragsanteil bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres gilt ein Beitragssatz von 4,0 %. Der hier enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 Prozent ist von ihnen allein zu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, entfällt der Beitragszuschlag.

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Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine rechtlich verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.