Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach Ablauf dieser Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses beträgt 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Einmalig gezahltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) wird gesondert berücksichtigt, sofern es in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.

Der Höchstbetrag für das Krankengeld liegt 2024 bei täglich 120,75 EUR (abzüglich der Versichertenanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).

Stand: 01.01.2024

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