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Infos

Eigenanteil

Eigenanteil = "Behandlungskosten insgesamt" minus Summe aller Festzuschüsse.

Die Zusage für die übernahme Ihres Eigenanteils sollten Sie erst dann abgeben, wenn auch die entsprechende Zusage Ihrer BKK vorliegt. Unterschriften sollten Sie generell nicht sofort in der Zahnarztpraxis leisten. Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrer BKK - die berät Sie gerne und kann Ihnen wertvolle Hinweise geben.

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Bonus

Wählt ein Versicherter die Regelversorgung, erhält er von seiner Krankenkasse einen befundorientierten Festzuschuss in Höhe von 60 % der Regelversorgung.

Wenn sich der Versicherte während der letzten 5 Jahre bzw. während der letzten 10 Jahre wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr hat zahnärztlich untersuchen lassen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 % bzw. 75 %.

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Härtefallregelung

Härtefallregelungen gegen finanzielle Überforderung

Damit Versicherte durch den von ihnen zu tragenden Eigenanteil nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber zwei Regelungen vorgesehen, die eine finanzielle Überforderung verhindern sollen:

Sozialklausel

Eine unzumutbare Belastung wird angenommen,

Versicherte, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, erhalten von ihrer BKK die Kosten für den Zahnersatz in Höhe von 100 % für die Regelversorgung bzw. maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Bitte fragen Sie hier Ihre BKK nach den Voraussetzungen im Einzelfall.

*) Bei Familien werden die Einnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammengerechnet. Der monatliche Grenzwert von 1.414,00 EUR in 2024 wird dann erhöht um 530,25 EUR für den ersten und 353,50 EUR für jeden weiteren Angehörigen

"Gleitende Härtefallregelung"

Treffen die genannten Voraussetzungen der Sozialklausel nicht zu, kann die BKK – im Rahmen der "gleitenden Härtefallregelung" – ggf. trotzdem ihren Festzuschuss erhöhen. (Bitte fragen Sie hier Ihre BKK nach den Voraussetzungen im Einzelfall.)

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Festzuschuss

An die Stelle des früheren prozentualen Zuschusses sind "befundorienterte Festzuschüsse" getreten. Zahnärzte und Krankenkassen gemeinsam haben Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gezahlt werden und diesen Befunden eine "prothetische Regelversorgung" zugeordnet. Wählt ein Versicherter die Regelversorgung, erhält er den entsprechenden befundorientierten Festzuschuss.

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Regelversorgung

Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der Zahnersatz gewählt wurde, der für die jeweilige Befundsituation von den Zahnärzten und Krankenkassen gemeinsam als Regelversorgung bestimmt wurde.

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Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt
Die hier vorgenommene Berechnung und die sich daraus ergebende Höhe des Eigenanteils sind unverbindlich. Verbindlich für die Gewährung der Festzuschüsse und die Höhe des Eigenanteils ist nur der von der Krankenkasse geprüfte und genehmigte Heil- und Kostenplan.