30.11.2022
Rentenversicherung: Meldepflicht für Handwerker

Selbständige Handwerker sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfüllung der für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung selbst zu melden. Hierüber informiert die Deutsche Rentenversicherung in einer aktuellen Pressemitteilung.

Diese Meldepflicht gilt beispielsweise auch, wenn ein zuvor als Nebenbetrieb geführtes Unternehmen zu einem Hauptbetrieb wird. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten abzugeben.

Eine Mitteilung durch den Selbständigen ist nicht erforderlich, wenn diese bereits durch die Handwerkskammer erfolgt ist. Da die Handwerkskammern aber insbesondere bei nachträglichen Änderungen nicht alle relevanten Tatbestände melden, sollten selbständige Handwerker hier auf Nummer sicher gehen und eine Meldung erstatten. So können evtl. Geldbußen und Beitragsnachforderungen vermieden werden.

Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“.

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