15.11.2022
Sozialversicherungsnummer: Vorlagepflicht fällt weg

In der Vergangenheit war dem Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme der Sozialversicherungsausweis (mit Versicherungsnummer) vorzulegen. Diese Vorlagepflicht entfällt Ende 2022.

Zum Hintergrund: Bereits seit 2016 besteht ein elektronisches Abrufverfahren, über das Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) abrufen können. Dieses elektronische Abrufverfahren hat sich in der betrieblichen Praxis bewährt und wird daher zum 01.01.2023 verpflichtend. Hierdurch entfällt gleichzeitig die Vorlagepflicht des Beschäftigten.

Zudem wird die Bezeichnung für die Mitteilung der DRV von „Sozialversicherungsausweis“ offiziell auf „Versicherungsnummernachweis“ geändert.

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