BKK Gildemeister Seitensticker - Kinderkrankengeldrechner 2024

Sie sind berufstätig, möchten sich jedoch um Ihr erkranktes Kind kümmern und ihm zu Hause beistehen? Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt Sie mit der Zahlung von Kinderkrankengeld, soweit während dieser Zeit kein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit besteht.

Anspruchsdauer
Der Anspruch besteht pro Kind und Versicherten für maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage. Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage.

Allerdings hat der Gesetzgeber diese Anspruchsdauer – zeitlich befristet – ausgeweitet. Danach beträgt der Anspruch in den Jahren 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.

Bei der Betreuung von Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gilt der Anspruch ohne zeitliche Befristung. Gleiches gilt seit Anfang 2024 bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme von Versicherten während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Höhe des Kinderkrankengeldes
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wurden in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen bezogen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gleichzeitig darf das Kinderkrankengeld 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Das Höchst-Kinderkrankengeld liegt daher in 2024 bei täglich 120,75 Euro (abzüglich der Versichertenanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).

Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie hoch das Kinderkrankengeld ist, das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vereinfachte Berechnung handelt, da nicht alle individuellen Besonderheiten (unregelmäßiges Entgelt, Mehrarbeit usw.) berücksichtigt werden können.

Stand: 01.01.2024

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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine rechtlich verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.