25.08.2021
Elektronische AU: Nicht überall ab 1. Oktober 2021

Auch ab Oktober 2021 werden einige Arztpraxen weiterhin „gelbe Scheine“ an die Krankenkassen übermitteln. Sofern die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann noch bis zum 31. Dezember 2021 auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verzichtet werden. Eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart, wie aerzteblatt.de berichtet.

Zwar startet die eAU wie geplant am 1. Oktober 2021 – Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren mit Nutzung des „gelben Scheins“ anwenden. Trotz der nun gefundenen Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und die notwendige digitale Infrastruktur dafür einzurichten.

Hintergrund: Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober 2021 übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.

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