27.05.2021
Überstundenanteil ist eher gering

Die Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen leisteten im Jahr 2019 rund 1,7 Prozent an Überstunden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 19/29581) hervor.

Insgesamt wurden im Jahr 2019, so die Auswertung des Mikrozensus, in Normalarbeitsverhältnissen 46,8 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Davon gelten 1,7 Prozent als Überstunden, die zu 1 Prozent unbezahlt und 0,7 Prozent bezahlt geleistet wurden. Diese Zahlen beziehen sich auf die Gruppe der sogenannten Kernerwerbstätigen. Darunter versteht man Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung, Ausbildung und Freiwilligendiensten sind. Konkret geht es hier um diejenigen davon, die abhängig in Vollzeit oder Teilzeit ab 21 Stunden pro Woche unbefristet und außerhalb der Leiharbeit beschäftigt sind.

Demgegenüber leisteten die atypisch Beschäftigten im selben Jahr rund 7,8 Milliarden Arbeitsstunden. Von diesen waren jeweils 0,9 Prozent unbezahlte bzw. bezahlte Überstunden. Hierbei handelt es sich um solche Kernerwerbstätige, die weniger als 21 Stunden pro Woche, befristet oder in der Leiharbeit beschäftigt sind. Eingerechnet werden auch solche, die mehrere dieser Kriterien erfüllen.

Im Vergleich dazu leisteten Leiharbeitnehmer in dem Zeitraum rund 1,4 Milliarden Arbeitsstunden. Davon entfielen 0,4 Prozent auf unbezahlte und 0,8 Prozent auf bezahlte Überstunden. Als weitere Gruppe werden in den Ausführungen die befristet Beschäftigten aufgeführt. Diese leisteten rund 3,6 Milliarden Arbeitsstunden, davon 1,1 Prozent unbezahlte und 0,6 Prozent bezahlte Überstunden.

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