Zuzahlungen 2024

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben. (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.) Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Die geleisteten Zuzahlungen sind durch entsprechende Quittungen nachzuweisen. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

Zuzahlungsrechner

Schritt 2:
Bürgergeld-/Sozialgeldempfänger: nein
 
Abzugsbeträge:0,00 €
Maßgebliche Bruttoeinnahmen zur Ermittlung der Belastungsgrenze:0,00 €
Meine jährliche Belastungsgrenze (2%) beträgt:0,00 €


Die Zuzahlungen auf einen Blick:

Hier die Zuzahlungen, die für das Erreichen der Belastungsgrenze und eine evtl. Befreiung berücksichtigt werden:

Heilmittel

Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung.

Beispiel:
Wenn z.B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 € für dieses Rezept und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage.



Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine eventuelle Befreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.