Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:
Dauer der Abwesenheit | Pauschbetrag |
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Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden | 14,00 Euro |
24 Stunden | 28,00 Euro |
An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt | Jeweils 14,00 Euro |
Weitere Informationen zum Reisekostenrecht geben die örtlichen Finanzämter, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2021
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