SV-Lexikon

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§ 43 BMV-Ä
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§ 43 BMV-Ä, Ausschuss zur EDV-Anwendung bei der Abrechnung

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bilden einen paritätisch besetzten gemeinsamen Ausschuss zur Regelung kassenartenübergreifender vertraglicher, juristischer und technischer Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von EDV in der Arztpraxis und dem Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung