Ein Praktikum dient dazu, im Rahmen betrieblicher Berufsbildung die praktischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu erwerben, die für die Gesamtausbildung notwendig sind. Je nach Art, Umfang und Dauer des Praktikums bestehen in der Sozialversicherung Sonderregelungen.

Die nachfolgenden Entscheidungshilfe bietet eine erste versicherungsrechtliche Beurteilung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der BAHN-BKK.

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Das Praktikum ist in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben

 
 

Es handelt sich bei dem Praktikum um ein

Stand: 01.01.2024

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