Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.06.2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen.
Hierbei soll der zurzeit geltenden Mindestlohn (9,35 Euro) in insgesamt vier Schritten alle sechs Monate wie folgt erhöht werden:
Zum Hintergrund: Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Der aktuell Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt