Der Gesetzgeber plant fĂŒr alle NeuantrĂ€ge vorĂŒbergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit lĂ€uft das gesetzgeberische Verfahren.
Auf der Internetseite der Bundesagentur fĂŒr Arbeit (BA) finden sich unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung alle weiteren Informationen zur Grundsicherung; zudem können hier erforderlichen AntrĂ€ge abgerufen werden. In den kommenden Tagen wird auĂerdem fĂŒr alle Fragen eine Sonder-Hotline fĂŒr SelbststĂ€ndige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer findet sich dann ebenfalls auf og. Internetseite.
Gesetzgeber plant vorĂŒbergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nĂ€chsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorlĂ€ufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll fĂŒr einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prĂŒfen. Auch die PrĂŒfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genieĂen fĂŒr diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollstĂ€ndig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusĂ€tzlich den Kosten fĂŒr die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den der Einzelne erhĂ€lt, kann variieren, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusĂ€tzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
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