Debeka BKK - Versichertennews
26.11.2019
Erbschaftssteuer bei der zeitnahen Weiterschenkung

Schenken Eltern ihren Kindern ein Grundstück, das sie zuvor selbst unmittelbar von ihren Eltern erhalten haben, handelt es sich trotzdem um eine Schenkung zwischen Eltern und Kind. Zu dieser Entscheidung gelangte das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem aktuellen Urteil.

Der Vorteil: Es gelten die höheren Schenkungsteuerfreibeträge. Bei Schenkungen zwischen Kindern und Eltern sind das 400.000 Euro, während der Freibetrag bei Schenkungen von den Großeltern direkt an die Enkelkinder nur bei 200.000 Euro liegt.

Im Urteilsfall übertrug eine Großmutter mit notarieller Urkunde ein Grundstück an ihre Tochter. Diese übertrug einen Teil des Grundstücks, ebenfalls mit notarieller Urkunde, am selben Tag weiter auf ihre Tochter und damit die Enkeltochter der ursprünglichen Schenkerin. Ein vorab von den Großeltern gemeinschaftlich geschlossenes Testament sah bereits die Weiterübertragung des Grundstücksteils an die Enkeltochter vor. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Enkelin hätte den Grundstücksteil direkt von ihrer Großmutter erhalten, sodass lediglich ein Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro zu berücksichtigen sei.

Das sah das Finanzgericht Hamburg anders. Ein Testament, das die Weiterübertragung vorsieht, reicht nicht aus. Die Richter stellten vielmehr fest, dass es sich um eine freiwillige Weitergabe des Grundstücksteils der Mutter an ihre Tochter handele, sodass der höhere Steuerfreibetrag von 400.000 Euro gelte. Die Revision wurde nicht zugelassen (FG Hamburg – AZ: 3 K 123/18).

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