Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, soll ab August 2020 noch besser unterstützt werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vor, den das Bundeskabinett jetzt verabschiedet hat.
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt - der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter.
Gut 650 Millionen Euro von Bund und Ländern
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch "Aufstiegs-BAföG", früher "Meister-BAföG" genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG 666 Millionen Euro bewilligt.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen
Nun will die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver machen und baut die Förderleistungen aus. Demnach bekommt - wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet - künftig nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt