Debeka BKK - Versichertennews
06.05.2019
Steuer: Ab Mai mehr Zeit für die Steuererklärung

Bürger haben seit diesem Jahr mehr Zeit für die Steuerklärung. Der Stichtag für die Abgabe wurde vom 31. Mai auf den 31. Juli verschoben. Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

In der Vergangenheit war der 31. Mai stets Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Genauer gesagt ging es um diejenigen, die ihre Steuererklärung selber verfassen. Diese mussten ihre Unterlagen bis zu diesem Termin beim Finanzamt eingereicht haben. Beginnend mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 wurde diese Frist um zwei Monate verlängert. Konkret haben die Bürger damit bis zum 31. Juli 2019 Zeit, ihre Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt einzureichen.

Noch mehr Zeit können Steuerpflichtige in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei der Steuererklärung helfen lassen, also etwa einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit ihrer Steuerangelegenheit beauftragen. In diesen Fällen reicht es, wenn die Steuererklärung für 2018 bis Ende Februar 2020 beim Finanzamt vorliegt – das sind ebenfalls zwei Monate mehr als in den Vorjahren.

Doch die neue Regelung hat auch eine Schattenseite. Das Finanzamt kann immer dann, wenn die Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgeben wurde, also etwa erst nach dem 31. Juli 2019 bzw. 29. Februar 2020, einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Verspätungsmonat.

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