Debeka BKK - Versichertennews
17.01.2019
Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer: Gleiche Beiträge, unterschiedliche Leistungen

Die Arbeitslosenversicherung steht auch SelbststĂ€ndigen offen, wenn sie vor der GrĂŒndung sozialversicherungspflichtig beschĂ€ftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige SelbststĂ€ndige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Anders als bei der Arbeitslosenversicherung fĂŒr BeschĂ€ftigte hĂ€ngt bei SelbststĂ€ndigen die Höhe der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst ab: Versicherte in Ostdeutschland zahlen pauschal rund 80 Euro im Monat, Versicherte in Westdeutschland gut 90 Euro. Das mögliche Arbeitslosengeld nimmt bei SelbststĂ€ndigen mit dem frĂŒheren Lohn und dem Bildungsabschluss zu. Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen BeschĂ€ftigung erzielt haben, berechnet sich das Arbeitslosengeld anhand des frĂŒheren Arbeitseinkommens. Andernfalls wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das sich anhand von vier Qualifikationsstufen unterscheidet. Das monatliche Arbeitslosengeld liegt dann fĂŒr zuvor SelbststĂ€ndige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen rund 850 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und rund 1.500 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss.

Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn. Auch ein höheres Lebensalter und eine lĂ€ngere Arbeitslosigkeitsdauer vor der SelbststĂ€ndigkeit erhöhen die Wahrscheinlichkeit, die Versicherung abzuschließen. „SelbststĂ€ndige, die ein höheres Arbeitslosengeld erhalten, beziehen in den zwei Jahren nach der GrĂŒndung nicht kĂŒrzer Arbeitslosengeld als andere SelbststĂ€ndige. Unterschiedliche Leistungshöhen bei gleichen BeitrĂ€gen lassen sich daher nicht durch Unterschiede in der Dauer des Leistungsbezugs rechtfertigen“, erklĂ€rt IAB-Forscher Michael Oberfichtner, der Autor der Studie. Er schlĂ€gt daher vor, die BeitrĂ€ge an die Höhe des möglichen Arbeitslosengeld-Anspruchs zu koppeln.

Im Jahr 2013 waren 145.000 SelbststĂ€ndige versichert. Bis 2017 sank die Zahl der Versicherten um mehr als 40 Prozent auf 81.000. Die jĂ€hrliche Anzahl bewilligter AntrĂ€ge sank noch stĂ€rker: 2014 schlossen fast 19.000 GrĂŒnder die Versicherung ab, 2017 dagegen gut 8.000.

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