Debeka BKK - Arbeitgebernews
18.12.2020
Künstlersozialabgabe: 2021 unverändert bei 4,2 Prozent

Entgegen der ursprünglichen Planungen wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im kommenden Jahr nicht auf 4,4 % erhöht ,sondern unverändert 4,2 % betragen.

Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 % auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich.

Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26. November 2020 auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht.

Damit wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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