Debeka BKK - Arbeitgebernews
22.06.2020
Arbeitsbedingungen: Verbesserungen für entsandte Beschäftigte

Nach Deutschland entsandte Beschäftigte sollen den gleichen Lohn und entsprechende Arbeitsbedingungen bekommen, wie ihre Kollegen aus dem Inland. Dies sieht das Gesetz zur Umsetzung der Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie vor, welches der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hat. Über die Details dazu berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung.

Konkret geht es bei der Neuregelung unter anderem um folgende Bereiche: Künftig haben entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Zu diesen besseren Lohnansprüchen kommt, dass auch Arbeitnehmer aus dem Ausland künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zustehen. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, darf dieser Betrag nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Außerdem muss der Arbeitgeber künftig auch für die entsandten Arbeitnehmer die Reisekosten übernehmen, wenn er sie im Inland dienstlich auf Reisen schickt.

Die noch anstehende Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, könnte die Neuregelung bereits ab dem 30. Juli 2020 gelten.

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