Debeka BKK - Arbeitgebernews
16.06.2020
Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie (rückwirkend) vom 30. März bis zum 31. Dezember 2020 eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat diesem Gesetzentwurf abschließend zugestimmt.

Für viele Eltern ist die aktuelle Lage eine große Bewährungsprobe: Kitas- und Schulen waren aufgrund der Corona-Maßnahmen lange Zeit geschlossen, es gab höchstens eine Notbetreuung. Nur schrittweise können die Einschränkungen gelockert werden.

Um die Eltern noch stärker zu unterstützen, wurde der Anspruch auf Lohnfortzahlung nun verlängert, wenn Mütter und Väter ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Die Dauer der Lohnfortzahlung wurde zu diesem Zweck von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet.

Somit besteht nun insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wurde der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.

67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2.016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

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