Debeka BKK - Arbeitgebernews
19.05.2020
Arbeitslosenversicherung. Zahl der freiwillig versicherten Existenzgründer stark gesunken

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine heute veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 im Jahr 2013 auf knapp 3.000 im Jahr 2019 zurück.

Viele Gründer gaben in einer Online-Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

Ein wichtiger Punkt ist laut der IAB-Studie, dass sich das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark unterscheiden kann. Die Beiträge sind unabhängig von der Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Leistung: Versicherte in Westdeutschland zahlen pauschal 76,44 Euro im Monat, Versicherte in Ostdeutschland 72,24 Euro. Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung aber länger zurück, wird die Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach der Qualifikation richtet. Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt dann für zuvor Selbstständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen 917,40 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und 1.624,50 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss. Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar. Befragt wurden rund 500 Gründer, die von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden.

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