Debeka BKK - Arbeitgebernews
03.07.2019
Pflegekräfte: Arbeitsbedingungen sollen spürbar verbessert werden

Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar verbessern. Dazu gehören auch höhere Löhne. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (Gesetz für bessere Löhne in der Pflege – Pflegelöhneverbesserungsgesetz) hat das Bundeskabinett am 19.06.2019 beschlossen.

Überall fehlen Pflegekräfte. Offene, voll finanzierte Stellen sind genügend da, aber sie sind schwer zu besetzen. Bislang werden Pflegekräfte sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt. In der Altenpflege verdienen sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger als in der Krankenpflege.

Die Attraktivität eines Berufes bemisst sich nicht nur, aber auch an der Bezahlung. Deshalb will die Bundesregierung nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Löhne von Pflegekräften – besonders in der Altenpflege spürbar verbessern. Dazu haben sich die Akteure in der Branche mit der „Konzertierten Aktion Pflege" (KAP) verpflichtet.

Der Gesetzentwurf eröffnet nun zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen.

Flächentarifvertrag für die ganze Branche

Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten.

Mit dem Gesetz wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

Lohnuntergrenzen anheben

Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben.

Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

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