Solche Sachbezüge wie freie bzw. verbilligte Verpflegung, Unterkunft und Wohnung sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
Für das Jahr 2023 gelten folgende monatliche Sachbezugswerte:
Sachbezug |
bundeseinheitlich |
---|---|
Freie Verpflegung gesamt Frühstück Mittagessen Abendessen |
288,00 Euro 60,00 Euro 114,00 Euro 114,00 Euro |
Freie
Unterkunft |
265,00 Euro |
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