Hilfen bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung können notwendig sein,
Leistungen zur Teilhabe ermöglichen es behinderten Menschen, sich einen Platz in der Gemeinschaft - insbesondere im Arbeitsleben - zu sichern, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Folgende Hilfen kommen in Betracht:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen u. a.:
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden ambulant oder stationär in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt und schließen bei Bedarf die erforderliche Unterkunft und Verpflegung ein.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere:
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Hierzu zählen z. B.:
Finanzielle Leistungen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Versicherte während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, in der Regel entweder Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Darüber hinaus leistet die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.
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