Psychotherapie wird im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien von der Krankenkasse übernommen, soweit und solange eine seelische Krankheit vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sind. Sie ist keine Leistung der Krankenkasse, wenn sie nicht der Heilung oder der Besserung einer Krankheit bzw. der medizinischen Rehabilitation dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur Berufsförderung bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene Therapieverfahren, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen.
Nach den Psychotherapie-Richtlinien sind als Behandlungsverfahren derzeit zugelassen:
Die gelisteten Verfahren können als Einzel- oder Gruppenpsychotherapie (auch im Videoformat) durchgeführt werden.
Wege zur ambulanten Psychotherapie
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung